Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren innerhalb des Gesundheitsbereichs und findet bei der Behandlung von psychischen, psychosozialen aber auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen Anwendung.
Seelisches Leid soll durch die Psychotherapie geheilt oder gelindert, Lebenskrisen bewältigt, und nicht zielführende Verhaltensweisen oder Einstellungen verändert werden. Auch sollen die individuelle Entwicklung und die Gesundheit des Menschen gefördert werden.
Ein Psychotherapeut arbeitet eigenständig und eigenverantwortlich. Das bedeutet es wird eine Diagnose gestellt, die Behandlung geplant und danach gemeinsam mit dem Patienten an den gemeinsam definierten Zielen gearbeitet.
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist gesetzlich geregelt und setzt ein abgeschlossenes Studium bzw. eine abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen voraus. Sie besteht aus zwei Teilen, dem psychotherapeutischen Propädeutikum und dem darauffolgenden Fachspezifikum. Erst nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung, erfolgt die Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zu regelmäßiger Fort- und Weiterbildung verpflichtet um ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung der neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Wissenschaft, auszuüben.