Kontaktaufnahme/Erstgespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise kennen zu lernen. Dabei versuchen wir gemeinsam Ihr Anliegen zu konkretisieren und erste Therapieziele zu definieren.
Frequenz und Dauer
Eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten. Üblicherweise finden therapeutische Sitzungen wöchentlich statt. Abhängig von Ihrem Anliegen kann die Frequenz der Therapiesitzungen variieren. So sind sowohl kürzere als auch längere Abstände denkbar. Eine gewisse Regelmäßigkeit ist für den therapeutischen Prozess und den Erfolg der Therapie jedoch in jedem Fall erstrebenswert.
Für die Gesamtdauer der Therapie gilt: So kurz als möglich und so lange wie nötig!
Psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeut unterliege ich gemäß dem Psychotherapeutengesetz (BGBI. Nr. 361/1990 ST0151) der Verschwiegenheitspflicht – sowohl über den Inhalt als auch über die Inanspruchnahme der Psychotherapie.
Sollte es für die Therapie notwendig und nützlich sein, arbeite ich gerne mit anderen Berufsgruppen (Ärztinnen und Ärzten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Therapeutinnen und Therapeuten anderer Heilberufe etc.) zusammen – selbstverständlich nur nach Einholung Ihres Einverständnisses.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mindestens 48 Stunden vor unserem vereinbarten Termin, per Telefon (Anruf) abzusagen. Bei kurzfristig abgesagten Einheiten oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Ein Rückerstattungsbetrag über die Krankenkasse ist in einem solchen Fall nicht möglich!